NACHHALTIGKEITSBEZOGENE OFFENLEGUNGEN

2. Aktualisierung der Strategien zum Umgang und zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der GFB Investment Services GmbH nach Artikel 3 Offenlegungsverordnung (SFDR)

Nachhaltige Investitionen sind Investitionen in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels beitragen. Bewertet werden diese beispielsweise an Schlüsselindikatoren für Ressourceneffizienz bei der Nutzung von Energie, erneuerbarer Energie, von Rohstoffen, von Wasser und Boden, für die Abfallerzeugung oder Treibhausgasemissionen. Es können dabei die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt oder die Kreislaufwirtschaft berücksichtigt werden. Eine nachhaltige Investition kann auch eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit sein, die zur Erreichung eines sozialen Ziels beiträgt. Dies ist etwa bei der Bekämpfung von Ungleichheiten oder bei der Förderung des sozialen Zusammenhalts, der sozialen Integration und von Arbeitsbeziehungen der Fall. Nachhaltige Investitionen in diesem Sinn sind außerdem Investitionen in Humankapital oder zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen. In allen Fällen vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines der anderen Ziele beeinträchtigt und gute Unternehmensführung mit soliden Managementstrukturen gelebte Praxis im Unternehmen sind.

Nachhaltigkeitsrisiken werden immer dann schlagend, wenn in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (Environment, Social, Governance – „ESG“) ein Ereignis eintritt, das tatsächlich oder auch nur potentiell wesentlich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens und somit auch auf den Wert einer Investition haben kann. Als Beispiele lassen sich hier etwa ein vermehrtes Auftreten von Naturkatastrophen, der Verlust von Biodiversität, der Rückgang der Schneedecke, extreme Trockenperioden, die Verletzung der Menschenrechte, eine hohe Mitarbeiterfluktuation, Reputationsrisiken oder ganz allgemein schlechte Unternehmensführung nennen. Insbesondere bei Klimarisiken kann es zu sogenannten „physischen Risiken“ kommen, die sich direkt aus den Folgen von Klimaveränderungen oder Umweltverschmutzung ergeben. Daneben manifestieren sich auch „Transitionsrisiken“, die durch den Übergang zu einer klimaneutralen und resilienten Wirtschaft und Gesellschaft entstehen. Bei der Verwirklichung dieser Risiken kann es zu einer Abwertung von Vermögenswerten kommen. Nachhaltigkeitsrisiken haben demnach das Potenzial eines negativen Einflusses auf viele Geschäftsbereiche und Risikoarten eines Unternehmens bzw. einer Investition.

In der Unternehmenskultur der GFB Investment Services GmbH selbst und der gesamten Unternehmensgruppe spielen Nachhaltigkeitsrisiken und ESG-Faktoren von je her eine gewichtige Rolle. Dies spiegelt sich etwa in einem soliden Management und Unternehmensstrategien mit Weitblick wider. Wir verfügen über ein nachhaltiges Energie- und Fuhrparkmanagement und haben ressourcenschonende und nachhaltige Prozesse für die Geschäftsabläufe entwickelt. Wir bekennen uns ganz klar zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und orientieren uns an den „Österreichischen Corporate Governance Codex“ und den „Prinzipien für verantwortliches Investieren (UNPRI)“. Wir anerkennen die Wichtigkeit des Übereinkommens von Paris zur Reduzierung der Risiken und Auswirkungen des Klimawandels, zur Erhöhung der Fähigkeit, sich an die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels anzupassen und zur Förderung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaänderungen. Marktmissbrauch, Korruption und Bestechung widersprechen unserem Wertesystem und unserer Unternehmensphilosophie. Eine strenge Compliance unterstützt die Geschäftsleitung und fördert somit eine gute Unternehmensführung („Good Governance“).

Eine gute Beziehung zu unseren Arbeitnehmern, deren angemessene und gebührliche Vergütung, die stetige Fortbildung unserer Mitarbeiter, die Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards, der Gesundheitsschutz unserer Arbeitnehmer und gegenseitige Wertschätzung sind uns wichtig. Demgemäß berücksichtigt unsere Vergütungspolitikentsprechende Nachhaltigkeitsrisiken, indem das Kriterium der Nachhaltigkeit als eigenständiges Ziel in unserer Vergütungspolitik festgelegt ist, ausschließlich fixe Vergütungskomponente zur Anwendung kommen, Schulungsprogramme die Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter fördern und jegliche Diskriminierungen unzulässig sind. Unsere Vergütungspolitik steht somit mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang.

Nachhaltigkeitsbezogene Aspekte sind auch ein wichtiger Bestandteil unserer Risikoprüfprozesse. Das Risikomanagement der GFB Investment Services GmbH hat seinen Fokus verstärkt auf Nachhaltigkeitsrisikengelegt. Dabei werden die potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen der Nachhaltigkeitsrisiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Reputation der GFB Investment Services GmbH laufend im Rahmen der üblichen Risikomanagementstrategie beobachtet. Nachhaltigkeitsrisiken finden folglich auch nach einem Risikopotential- (Value-at-Risk, VaR) und einem auf internen Einstufungen basierenden Ansatz (Internal Ratings Based Approach, IRB) in den allgemeinen leistungswirtschaftlichen und unternehmensstrategischen Risiken entsprechende Berücksichtigung im Risikomanagement-System, sodass gegebenenfalls zeitnah auf sich verwirklichende Nachhaltigkeitsrisiken reagiert werden kann.

Zur Bewertung von ESG-Risiken für nachhaltige Investitionen in der Portfolioverwaltung und der Anlageberatung bedient sich die GFB Investment Services GmbH der Angaben und Informationen zu den identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken der Emittenten und Produkthersteller bzw. der „Environmental, Social & Governance – Analyse“ von externen Partnern als Grundlage für Investitionsentscheidungen. Bei den Investitionsentscheidungen berücksichtigen wir nunmehr folglich, je nach Präferenz des Kunden, neben den allgemeinen Risiken bei Finanzinstrumenten auch Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken). Dazu bewerten wir diese ESG-Risiken und orientieren uns an der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), der Taxonomie- und der European Green Bond-Verordnung sowie weiteren relevanten Standards, um seriös verantwortungsbewusste und zukunftsfähige Investitionsentscheidungen treffen zu können. Wir unterscheiden hier:

  • Artikel 8- und Artikel 9 SFDR-Produkte:
    • Artikel 8-Produkte („hellgrüne“ Fonds):
      • Finanzprodukte, die ökologische oder soziale Merkmale bewerben und damit fördern, ohne jedoch ausschließlich nachhaltige Investitionen zu tätigen;
      • diese beinhalten ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Governance) in ihren Anlagestrategien;
    • Artikel 9-Produkte („dunkelgrüne“ Fonds):
      • Fonds, die ein explizites, nachhaltiges Anlageziel haben und gezielt in Unternehmen oder Projekte mit messbar positiven ökologischen Auswirkungen investieren;
  • Produkte, die Principal Adverse Impacts (PAIs) berücksichtigen:
    • durch Analyse der wesentlichen negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen einer Investition, wie etwa
      • Treibhausgasemissionen
      • Energieeffizienz
      • Biodiversität
      • Soziales und Beschäftigung
      • Menschenrechte
      • Bekämpfung von Korruption und Bestechung;
    • dabei werden Investitionen gefiltert, die nachhaltige Werte unterstützen und potenzielle ESG-Risiken minimieren;
  • Green Bonds – Produkte, die in nachhaltige Projekte investieren:
    • Green Bonds sind festverzinsliche Wertpapiere, die ausschließlich zur Finanzierung umweltfreundlicher Projekte verwendet werden, wie beispielsweise:
      • Erneuerbare Energien
      • Energieeffizienzmaßnahmen
      • Nachhaltige Mobilität
      • Ressourcenschonung
    • Wir priorisieren dabei grundsätzlich Green Bonds, die strengen internationalen Standards entsprechen, wie der EU-Taxonomie oder den ICMA Green Bond Principles.

Aufgrund der zurückhaltenden Mitwirkungspolitik der GFB Investment Services GmbH kann durch uns kein direkter Einfluss auf den Umgang mit ESG-Risiken von Emittenten ausgeübt werden. Auf diese können nur Sie selbst bei einer Stimmrechtsausübung im Rahmen von Aktieninvestments einwirken.

 „Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ gemäß Artikel 4 Absatz 1 lit b SFDR

Als Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der SFDR gelten Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Entsprechend der Vorgaben in Artikel 4 SFDR zur Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens erklären wir, dass wir keine nachteiligen Auswirkungen unserer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Denn auf Grund unserer Größe und Struktur, der derzeitigen Daten- und Informationslage zu den Nachhaltigkeitsfaktoren und mangels Sicherstellung einer entsprechenden Datenqualität ist es uns nicht seriös möglich, alle Informationspflichten nach Artikel 4 Abs 1 SFDR und Artikel 4 bis 13 und Annex I der Delegierten Verordnung 2022/1288 für jedes einzelne Portfolio zu erfüllen. Wir machen deshalb von der Möglichkeit entsprechend Artikel 4 Abs 1 lit b SFDR Gebrauch, diese nicht zu berücksichtigen.

Zell am See, 1. Februar 2025                                                LEI: 529900LJTI5O88BT5D96

Erläuterung gemäß Artikel 12 Abs 1 SFDR:

Die nunmehr vorliegende Information (2. Aktualisierung) beinhaltet eine genauere Kategorisierung von nachhaltigen Investitionen, die für die Bewertung von ESG-Risiken in der Portfolioverwaltung und der Anlageberatung herangezogen werden.